
Fragen an den Ticketservice
Telefon: 01805-853 653 (14 Ct./Min. aus dem dt. Festnetz
/ Mobilfunk max. 0,42€/Min.)
Zeit 10.00 – 18.00 Uhr
Allgemeine Fragen
FKP Scorpio Konzertproduktionen GmbH
Große Elbstraße 277
22767 Hamburg
Telefon: 040 - 853 88 888
Fax: 040 853 88 999
eMail: info@rollingstone-weekender.de
Rechtliche Angaben
Geschäftsführer: Folkert Koopmans
Registergericht: Amtsgericht Hamburg Registernummer: HRB 45482
Umsatzsteuer: ID-Nummer DE 118598086
Name der für den Inhalt verantwortlichen Person: Folkert
Koopmans
Haftungshinweis
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Kinder
Personen unter 18 Jahren sollten ohne Zustimmung der Eltern
oder Erziehungsberechtigten keine personenbezogenen Daten
an uns übermitteln. Wir fordern keine personenbezogenen
Daten von Kindern und Jugendlichen an, sammeln diese nicht
und geben sie nicht an Dritte weiter. Die Teilnahme von Jugendlichen
am Rolling Stone Weekender wird aufgrund des Personensorgerechts
– unter Berücksichtigung des Jugendschutzgesetzes
- von den Eltern bestimmt. Laut dem Bürgerlichen Gesetzbuch
(BGB) haben die Eltern die Pflicht und das Recht, für
das minderjährige Kind (unter 18 Jahren) zu sorgen. Letztlich
treffen die Eltern die Entscheidung über die Anreise,
die Teilnahme und den weiteren Aufenthalt am Festival. Weiterhin
gelten die Beschränkungen für die Ausgabe und den
Verzehr alkoholischer Getränke und für die Ausgabe
von Tabakwaren und das Rauchen. Bei einer Jugendschutzkontrolle
können angetrunkene oder rauchende Kinder und Jugendliche
nach Hause geschickt werden.
Ticketbuchung / Allgemeine Informationen
1. Bei der Ticketbuchung ist eine Kombination unterschiedlicher
Rabattaktionen nicht möglich.
2. Wir verschicken eine Reservierungsbestätigung per
Post: Der Mietvertrag über die bestellten Zimmer in der
Ferienanlage Weißenhäuser Strand wird rechtsgültig
mit schriftlicher Reservierungsbestätigung des Vermieters.
Mündlich oder fernmündlich erteilte Informationen
stellen lediglich unverbindliche Auskünfte dar. Maßgeblich
für den Inhalt des Vertrages ist die schriftliche Reservierungsbestätigung.
3. Bettwäsche und Inventar sind im Preis enthalten,
sind und bleiben aber Eigentum der Ferienanlage Weißenhäuser
Strand: Der Mietgegenstand wird mit vollständigem Inventar
gemäß Inventarverzeichnis und einmaliger Wäscheausstattung
vermietet. Während der Mietzeit an dem Objekt entstandene
Schäden sind durch den Mieter ohne Verschuldensnachweis
zum Selbstkostenpreis zu ersetzen. Der Mieter haftet in gleicher
Weise für Schäden, die von mitreisenden Personen
verursacht werden.
4. Mit erhalt der Reservierungsbestätigung wird der
Rechnungsbetrag fällig: Innerhalb von 14 Tagen nach dem
Ausstellungsdatum der Reservierungs-bestätigung ist eine
Anzahlung von 25% der Mietsumme, der Restbetrag bis 20 Tage
vor der Anreise, auf das Konto des Vermieters zu zahlen. Bei
Mietbeginn innerhalb von 20 Tagen nach Anmeldung ist der Gesamtbetrag
sofort fällig.
5. Falls man aus guten Gründen nicht dabei sein kann:
Bei Stornierungen des Vertrages bis zu 42 Tage vor Mietbeginn
wird eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 20,00 Euro,
bei späterer Kündigung bis zu 10 Tage vor Mietbeginn
von 25 %, danach 50 % der Vertragssumme fällig. Bei Nichtanreise
oder vorzeitiger Abreise hat der Mieter keinen Ersatzanspruch
für die nicht in Anspruch genommenen Miettage. Dem Mieter
bleibt es ausdrücklich überlassen, nachzuweisen,
dass der Vermieterin ein Schaden durch die Nichtanreise oder
die Stornierung nicht entstanden ist oder dieser Schaden geringer
ist, als die zu zahlende Stornierungsgebühr oder die
einbehaltene Miete.
6. Wann kann ich mein Apartment beziehen und kann ich am
Sonntag ausschlafen: Am Anreisetag kann der Mieter das Apartment,
den Bungalow und das Hotelzimmer ab 14.00 Uhr beziehen. Am
Abreisetag steht die Mietsache bis 14.00 Uhr zur Verfügung,
dann muss der Schlüssel am Empfang zurückgegeben
werden. Die Reservierung wird bis 13.00 Uhr des auf den Mietbeginn
folgenden Tages aufrechterhalten. Danach entfällt die
Verpflichtung zur Reservierung.
7. Was mache ich mit Bello / Fifi: Das Mitbringen von Haustieren
ist nicht gestattet, Ausnahmen auf Anfrage bei einigen Apartmenttypen.
8. Was ist mit der Haus-, Park- und Schwimmbadordnung: Der
Mieter ist verpflichtet, die in den jeweiligen Einrichtungen
des Vermieters geltenden Regelungen (Hausordnung, Parkordnung,
Schwimmbadordnung etc.) einzuhalten. Durch deren Benutzung
erkennt der Mieter die für die Einrichtung ausgehängten
Regeln als verbindlich an. Bei vertragswidrigem Gebrauch der
Mietsache wie Untervermietung, Überbelegung, Störungen
des Hausfriedens etc. sowie bei Nichtzahlung der Miete kann
der Vertrag fristlos gekündigt werden. |